| VerwaltungsrechtZum Verwaltungsrecht gehören vor allem die Angelegenheiten, in denen die öffentliche Verwaltung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Bürger ordnend, gestaltend oder leistend tätig ist.
Neben der prozessualen Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten lege ich Wert auf die vorgerichtliche Vermittlung und einvernehmliche sowie zeitnahe Streitbeilegung.
Die Angelegenheiten, die generell dem Verwaltungsrecht zuzuordnen sind, sind sehr vielfältig. Zu meinen Schwerpunkten im Verwaltungsrecht gehören die folgenden Themenkomplexe:
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